Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online anbieten, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Was bedeutet das konkret?
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – eine Website problemlos nutzen können. Texte müssen gut lesbar sein, Kontraste ausreichend, die Navigation per Tastatur möglich, und Inhalte für Screenreader zugänglich.
Was sind die wichtigsten Punkte des Gesetzes?
- Verpflichtung für B2C-Websites in Deutschland
- Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA und EN 301 549
- Barrierefreiheitserklärung auf der Website Pflicht
- Androhung von Bußgeldern bis zu 100.000 € bei Verstößen
Warum jetzt handeln?
Viele Unternehmen unterschätzen die Dringlichkeit. Doch ab 2025 drohen empfindliche Strafen. Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für soziale Verantwortung und digitale Teilhabe.
Fazit:
Starten Sie jetzt mit der Überprüfung Ihrer Website. Tools wie unser Barrierefreiheits-Assistent helfen Ihnen, Ihre Website rechtssicher und inklusiv zu gestalten – für alle Menschen zugänglich, ohne rechtliche Risiken.